Wer mind. 63 Jahre alt ist und Hartz-IV-Empfänger, muss in Rente gehen und die Rentenabschläge hinnehmen.
Das gilt jedoch nicht für sog. Aufstocker, die das Sozialgeld erhalten, aufgrund von zu geringem Lohn.
Das ergab eine Information der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion.
Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung