Wer mind. 63 Jahre alt ist und Hartz-IV-Empfänger, muss in Rente gehen und die Rentenabschläge hinnehmen.

Das gilt jedoch nicht für sog. Aufstocker, die das Sozialgeld erhalten, aufgrund von zu geringem Lohn.

Das ergab eine Information der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion.

 

Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.