Jeder Interessent für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält vor Abschluss der Versicherung das sog. Produktinformationsblatt. Es ist eine kurze Übersicht zum Produkt, damit der Verbraucher sich in Kürze ein Bild machen kann.
Unter dem Punkt „Welcher Beitrag ist zu zahlen und welche Kosten entstehen?“ wird im Produktinformationsblatt auch auf die Abschluss-und Vetriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eingegangen.
Die Abschluss- und Vertriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung berechnen sich nach folgender Faustformel:
monatlicher Bruttobeitrag x 12 x Laufzeit (in Jahren) = Bruttobeitragssumme x Provisionssatz
Der Provisionssatz ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und liegt üblicherweise zwischen 4 und 5 %.
Ungefähr in dieser Größenordnung werden sich die Abschluss- und Vertriebskosten nun bewegen. Die Leistung dieser Kosten an den Vertrieb wird allerdings nicht in einer einmaligen Zahlung durchgeführt, sondern auf fünf Jahre monatlich verteilt.
Konkretes Beispiel zur Berechnung der Abschluss und Vertriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung am Beispiel der Condor Versicherung:
– monatlicher Nettobeitrag 40,52 €, monatlicher Bruttobeitrag 58,85 €
– Laufzeit vom 1.4.2014 bis zum 1.4.2053 (entspricht 39 Jahren)
– ergibt eine Bruttobeitragssumme in Höhe von 27.541,80 € × 4 % = 1.101,67 € Geteilt durch 60 gleich 18,36 €
(Tatsächlich betragen die Abschluss- und Vertriebskosten im konkreten Beispiel nur 1.026,69 €. Es handelt sich also um eine Versicherung mit einem vergleichsweise niedrigen Provisionssatz.)Vom monatlichen Nettobeitrag 40,52 € werden also fünf Jahre lang 18,36 € an den Vertrieb weitergeleitet. Wird der Vertrag während dieser fünf Jahre storniert, wird auch die Zahlung an den Vertrieb eingestellt.
Welche Leistungen des Vertriebes sollte man im Gegenzug für die Abschluss- und Vertriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten?
Gerade bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt es viele Stolperfallen und Probleme zu umgehen.
Deswegen sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich mit einer Voranfrage beginnen und bei nicht eindeutig definierten Berufen, die sich in der Praxis bspw. von Betrieb zu Betrieb völlig unterschiedlich gestalten, auch eine Berufsgruppeneinstufung von der Versicherung abgefragt werden.
Die Voranfrage einer Berufsunfähigkeitsversicherung dient der genauen Analyse der gesundheitlichen Situation und Vermeidung von Ablehnungen, Ausschlüssen und Risikozuschlägen, die im Nachhinein nicht mehr zu revidieren sind.
Allein die Durchführung einer BU-Voranfrage nimmt zwischen zwei und 10 Stunden in Anspruch:
– Anbieter und Tarife müssen inklusive einer genauen Bedingungnsanalyse miteinander verglichen werden
– das Voranfrageformular muss mit dem Kunden gemeinsam detailliert aufgenommen werden. besonders die korrekte Aufnahme der Gesundheitsdaten ist hier oft sehr zeitaufwändig und sollte keinesfalls alleine vom Interessenten durchgeführt werden
– die Anbieter müssen kontaktiert, ggf. erinnert und ggf. noch weitere Gesundheitsdaten erörtert werden bzw. von Ärzten oder Krankenhäusern angefragt werden
Die Erstellung einer Berufsgruppeneinstufung ist nicht immer notwendig kommt aber in der Praxis regelmäßig vor:
Hierbei wird vor der BU-Voranfrage eine Berufsgruppeneinstufung von den Versicherern angefordert. Dazu erstellt man eine detaillierte Liste der Tätigkeiten im ausgeübten Beruf und kontaktiert die Versicherungen, um festzustellen, in welche Berufsgruppe der Interessent eingestuft wird und wie sich Beitrag und Leistung zueinander verhalten. Erst nach den Antworten der Versicherungen, ist es möglich hier einen aussagekräftigen Vergleich durchzuführen. Auch die Berufsgruppeneinstufung kann zwischen drei und 6 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Fachliche Qualifikation des Beraters:
Ein professioneller Berater zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt sich in regelmäßigen Abständen mit der fachlichen Materie. Dazu zählt das Lesen von Fachartikeln bewährtem aktuelle Tarife das Studium von rechtlichen Änderungen und Gesetzesurteilen und der Austausch mit Spezialisten und Rechtsanwälten. Nur so kann eine kontinuierlich qualitativ hochwertige Beratung zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet werden. Auch die Zeit für diese fachliche Qualifikation muss aus den Abschluss an Vertriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eingerechnet werden.
Die aber wohl wichtigste Aufgabe bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dem Vertrieb zu, wenn vom Versicherer Nachfragen gestellt werden oder Unterlagen vom Arzt, Krankenhaus oder anderen Heilbehandlern besorgt werden müssen. Hierzu ist ein professionelles Vorlage-Management notwendig, um stets im Blick zu halten, dass der Kunde die angeforderten Fragebögen fristgerecht und korrekt ausfüllt und auch die Arztberichte und Auskünfte fristgerecht an die Versicherung geschickt werden. Kommt es hier zu Verzögerungen und dadurch zu einer Ablehnung durch die Gesellschaft bzw. zu einer Ablegung des Antrages, kann dies bei späteren Beantragungen von Risikoversicherungen in der Praxis zu Problemen führen und eventuell der gewünschte Versicherungsschutz gefährdet sein.
Der Versicherungsnehmer zahlt also bei der Leistung der Abschluss- und Vertriebskosten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur die Aufnahme des Antrages an sich, sondern auch äußerst umfassende vor- und nachbereitenden Maßnahmen bis der gewünschte Versicherungsschutz vorliegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Provisionszahlung monatlich verteilt wird, ist die Entlohnung also sehr moderat.