
Darf man sein Kfz nach einem Totalschaden ohne Zustimmung der Versicherung verkaufen?
Ein Versicherungsnehmer kann nach einem Totalschaden des versicherten Kfz das Fahrzeug selbständig in angemessener Zeit veräußern, bevor der Versicherer ein Restwertgebot abgegeben hat. Er verstößt damit nicht gegen die Schadenminderungspflicht, so