
Riester-Zulagen unrechtmäßig zurückgebucht: Schadenersatz möglich
In den letzten Jahren wurden des Öfteren Zulagen von Riester-Sparern zurückgebucht. Wenn das unrechtmäßig geschehen war, besteht die Möglichkeit auf Forderung von Schadenersatz, wie aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervorgeht(Az.: