Der kürzliche Cybervorfall beim Juwelier Wempe zeigt einmal mehr, dass es jedes Unternehmen treffen kann. Ein falscher Klick und das System ist gesperrt.
In den Berichten gab es keinen Hinweis, dass Versicherungsschutz über eine Cyberpolice bestünde, sodass der komplette Vorfall administrativ und mit Kosten selbst vom Unternehmen zu tragen wäre. Im Folgenden zeigen wir beispielhaft, was eine Cyberversicherung bei einem derartigen Vorfall leisten kann:

Die Cyberversicherung wäre durch die 24/7 Incident Hotline sofort erreichbar und würde den Geschädigten vom ersten Moment an begleiten. Laut Medienberichten war das gesamte System vom 24.06.-28.06. blockiert, also 5 volle Tage in dem das Unternehmen nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten konnte. (Deckungsmerkmal: Kosten für Betriebsunterbrechung)

Nur aufgrund der Zahlung des hohen Lösegeldes wurde das System wieder freigegeben. Auch hier hätte der Versicherer unterstützt und geprüft, ob Lösegeldzahlung notwendig wäre, bzw. auch die Zahlung übernommen. (Deckungsmerkmal: Kosten für die Abwehr der Cyberbedrohungslage bis zur Zahlung des Lösegeldes)

„Derzeit analysieren die IT-Forensik-Experten alle involvierten IT-Systeme“ und „Derzeit liegt unser Hauptaugenmerk auf der Wiederherstellung der Systeme. Wir gehen dabei äußerst vorsichtig und mit Bedacht vor. [..] Aus diesem Grund wird die Wiederherstellung der Daten noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen“ heißt es auf der Homepage von Wempe (Stand 01.07.). (Deckungsmerkmal: Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten und Systeme bis zu Maßnahmen zur Systemverbesserung) Gegebenenfalls unterstützt der Versicherer bei der PR-Beratung und -Maßnahmen.)

Glücklicherweise gibt es aktuell keine Hinweise auf die Entwendung von Daten der Kunden und Geschäftspartner, vorsichtshalber wurde jedoch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Bundeslandes Hamburg informiert. Ein solcher Datenverlust würde den Vorfall weiter verschärfen und den Schaden vergrößern. Auch hier würden spezialisierte Anwälte und Experten den Versicherungsnehmer von der rechtskonformen Information seiner Kunden bis zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen unterstützen. (Quellen: Wempe,Spiegel OnlineHandelsblatt)

Der Artikel wurde einer Email des Spezialanbieters Cyberdirekt entnommen.

Bei Interesse an weiteren Informationen zum Thema Cyberversicherung buchen Sie gerne ein Telefonat in unserem virtuellen Terminkalender.


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.