Bildquelle: © Kurt / PIXELIO
„Darf ich mit Flip-Flops Autofahren?“ fragen sich auch 2014 wieder viele Autofahrer.
Wie wirkt es sich aus, wenn man bei einem Unfall mit dem Auto das falsche Schuhwerk trägt?
Welche Schäden übernimmt die Versicherung und welche Schuhe sind überhaupt beim Führen eines Fahrzeugs gemäß Straßenverkehrsordnung erlaubt?
Welches Schuhwerk ist in der StVO vorgeschrieben?
Gemäß Straßenverkehrsordnung gibt es keine Vorschrift über das Schuhwerk mit dem man ein Auto fährt.
Man muss natürlich trotzdem in der Lage sein das Fahrzeug richtig führen zu können.
Zahlt die Versicherung?
Die KfZ-Haftpflichtversicherung leistet uneingeschränkt, auch wenn man kein festes Schuhwerk trägt.
Bei der Vollkaskoversicherung müsste man grob fahrlässig handeln, damit der Versicherungsschutz gefährdet wäre.
Das bedeutet, dass man die normal übliche Sorgfaltspflicht grob vernachlässigt hätte.
Da ein Unfall allerdings immer mehrere Ursachen hat, wird es in der Praxis schwierig das falsche Schuhwerk als einzigen Grund auszumachen.
Allerdings wird stets im Einzelfall entschieden.
Wie sieht es für Berufskraftfahrer aus?
Auch für Berufskraftfahrer gibt es keine Vorschriften gemäß StVO oder in den Versicherungsbedingungen.
Allerdings schreibt die Berufsgenossenschaft der gesetzlichen Unfallversicherung vor, dass man einen Schuh tragen muss, der den Fuß komplett umschließt.