Ein Versicherungsnehmer kann nach einem Totalschaden des versicherten Kfz das Fahrzeug selbständig in angemessener Zeit veräußern, bevor der Versicherer ein Restwertgebot abgegeben hat.

Er verstößt damit nicht gegen die Schadenminderungspflicht, so das Amtsgericht Ravensburg (Az.: 9 C 1213/13). Im konkreten Fall veräußerte eine GmbH ein Kfz, welches einen Totalschaden erlitten hatte.

Zuvor wurde ein Gutachten mit Restwertermittlung eingeholt, zu dem auch das Kfz veräußert wurde. Vom Versicherer forderte der Versicherungsnehmer dann den Wiederbeschaffungswert abzgl. des erhaltenen Restwerts.

Hiergegen klagte der Versicherer vergeblich. Er war der Meinung, dass der Versicherungsnehmer gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen habe, da ein späteres Restwertgebots des Versicherers höher gelegen habe. Der Versicherungsnehmer habe das Fahrzeug veräußert, obwohl der Versicherer zuvor vorgab, noch eine Prüfung des Restwerts vornehmen zu wollen.

Das Gericht schloss sich der Argumentation des Versicherers jedoch nicht an.

Es ist rechtens, wenn nach einem Gutachten, welches den Richtlinien des BGH über die Ermittlung des Restwerts entspricht, verkauft wird.

Der Versicherungsnehmer ist hier grundsätzlich Herrin des Schadenersatzverfahrens und könne eigene Entscheidungen treffen. Schon der Restwertmarkt ist erheblichen Preisschwankungen unterworfen, sodass der Versicherungsnehmer sich hier auf den Restwert des Gutachtens stützen kann.

Es reicht, wenn ein für den Versicherungsnehmer einfach zu realisierendes, konkretes Angebot rechtzeitig zugeht. Andersherum gesehen könnte der Versicherer ansonsten argumentieren, nicht nach dem Schadenminderungsgebot gehandelt zu haben, wenn das Fahrzeug Kosten durch lange Standzeit verursacht.

Quelle: finanzplanung konkret


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.