Rentenversicherungen bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und
einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten
Versicherer eine bestimmte Verzinsung des gebildeten Kapitals derzeit bis zu 1,75 Prozent.
Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine RiesterRente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riester-Renten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds
angelegt. Daneben wird die Riester-Förderung auch für Banksparpläne gewährt, wenn die
Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine
garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.
Riester-Fondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Kapitalmarktentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist:
Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.
Beim sogenannten „Wohn-Riester“ kann die Riester-Förderung zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Gefördert wird nur der eigene
Hauptwohnsitz, jedoch keine Zweitimmobilien oder Ferienhäuser.
Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
So kann ein zertifizierter Riester-Vertrag zeitgleich mit der Aufnahme des Darlehens abgeschlossen werden – oder im Rahmen eines Bausparvertrages mit Riester-Zertifikat wird die
Entnahme des Angesparten und eine Darlehensaufnahme nach der Ansparzeit ermöglicht.
Dritte Möglichkeit ist ein Riester-zertifiziertes Vorfinanzierungsdarlehen: Hierbei handelt es
sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem
bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass das Sparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.
Die richtige Form der Riester-Produkts zu finden ist eine Herausforderung- lassen Sie sich von Profis beraten, die alle Durchführungswege anbieten.