Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer ist es möglich, die Änderungen der Personalstelle des Arbeitgebers mitzuteilen. Dieser leitet für die Änderung über das Beitragsmeldeverfahren an die Krankenversicherung und die Rentenversicherung weiter.
Rentenempfänger
Da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden, melden Rentenempfänger die Änderung Ihrer Anschrift direkt dem Rentenservice der Deutschen Post. Hierfür stehen in jeder Postfiliale entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Auch im Internet unter www.rentenservice.com kann das erforderliche Formular direkt heruntergeladen werden und dieses wird unterschrieben an den Rentenservice geschickt. Von dort aus werden die neuen Daten automatisch weitergeleitet.
Sonstige
Sofern es sich nicht um Arbeitnehmer oder Rentenempfänger handelt, sind alle Änderungsmitteilungen schriftlich mitzuteilen. Hierfür steht ein Formular (V150) zur Verfügung, das direkt am PC ausgefüllt wird. Eine Liste mit Adressen der einzelnen Rentenversicherungsträger befindet sich ebenfalls in diesem Dokument. Die unterschriebene Änderungsmitteilung ist anschließend an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden.
Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung