Wird anstatt einer regelmäßigen Unterhaltsleistung diese einmalig abgegolten, so ist dieser einmalige Betrag bei der Verbeitragung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 10 Jahre zu verteilen.

Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 1/4 KR 17/13).

Hier hatte eine gerade geschiedene Ehefrau von Ihrem Ex-Mann eine einmalige Unterhaltsleistung, anstatt der üblichen regelmäßigen Leistung, erhalten. Sie war vorher in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert und hatte sich nach der Scheidung als freiwilliges Mitglied gemeldet.

Die Krankenkasse forderte daraufhin auf die einmalige Zahlung von 35.000 Euro, welche auf 12 Monate umgelegt wurden, Beiträge. Die Versicherte zog vor Gericht und war der Meinung, dass die Abfindungszahlung auf 10 Jahre umzulegen sei.

Vor Gericht hatte sie damit Erfolg. Das Gericht war der Meinung, dass sie ansonsten gegenüber anderen Unterhaltsempfängern, welche die Leistung regelmäßig erhielten würden, schlechter gestellt würde.

Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.