Erbt jemand Vermögen, wo Zinseinkünfte aufgelaufen sind und nachträglich ausgezahlt werden, so sind darauf Erbschaftsteuer und auch Einkommenssteuer zu zahlen.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht bei einem Fall aus dem Jahr 2002 (Az.: 1 BvR 1432/10).
Die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes werde durch die Doppelbelastung der Zinserträge mit Einkommen- und Erbschaftsteuer nicht verletzt, so die Richter.
Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung