Bei einem Fondssparplan handelt es sich um eine regelmäßige Investition eines Anlegers in einen oder mehrere Investmentfonds. Bei schwankungsstarken Anlagen (z. B. Aktienfonds) profitiert der Anleger vom sog. Durchschnittskosteneffekt.

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Fondssparplänen:

Klassischer Fondssparplan in offene Investmentfonds

Beim klassischen Fondssparplan in offene Investmentfonds entscheidet sich der Anleger zu Beginn für einen oder mehrere spezifische Investmentfonds. Diese werden dann in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlich oder jährlich im Rhythmus erspart. Je nach Investmentfonds zahlt er einen Ausgabeaufschlag für den Vertrieb bei jeder einzelnen Investitionen. Diese liegt zwischen null und 5 %. Wenn er also beispielsweise 100 € monatlich spart und einen Ausgabeaufschlag von 5 % (100€=105%) hat, werden nur 95,24 € investiert. Der Fondsmanager selbst erhält direkt aus dem Vermögen eine regelmäßige Verwaltungsgebühr für seine Arbeit. Diese liegt meist zwischen 0,1 und 2,5 %.

Der Anleger kann üblicherweise seine Anteile börsentäglich verkaufen und auch den Rhythmus und die Höhe des Sparplan ändern, bzw. aussetzen.
Damit ist dieser Sparplan sehr flexibel. Zu beachten ist, dass bei jedem Verkauf Steuern anfallen, sofern man einen Gewinn gemacht hat. Somit kann er bei der Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Ansparvarianten nachteilhaft sein.

Fondssparplan mit Vermögensverwaltungscharakter in offene Investmentfonds

Bei einem Fondssparplan mit Vermögensverwaltungscharakter ist der Ansatz üblicherweise der, dass sich der Kunde nicht selbst um die Auswahl der Fonds kümmern muss. Gerade bei der großen Auswahl an offenen Investmentfonds in Deutschland sehen hier viele Anleger den Wald vor lauter Bäumen nicht und suchen, nicht zuletzt auch aufgrund von mangelnder Erfahrung und Expertise, nach einem Dienstleister, der sich aktiv um die Fonds kümmert.

Wählt man hier einen qualitativ hochwertigen Vermögensverwalter, so kann dies eine sehr gute Anlageform für den Anleger sein.

Die normalerweise anfallenden Ausgabeaufschläge, werden hier meist nicht fällig. Durch die großen verwalteten Volumina des Vermögensverwalters erhält er hier Sonderkonditionen.
Im Gegenzug zahlt der Anleger meist in gezillmerter Variante eine Abschlussgebühr für den Vertrieb (meist 1,0-5,5 % p.a.), die Gebühr für den Vermögensverwalter (meist 0,5 % bis 2 % pro Jahr) und gegebenenfalls die oben genannte Verwaltungsgebühr des Fondsmanager. Hier kann es also durchaus zu einer Doppelbelastung bei den jährlichen Gebühren, ähnlich wie bei Dachfonds kommen. Daher sollte man sich sicher sein, dass der Vermögensverwalter sein Geld auch tatsächlich wert ist.

Da man sich vor Abschluss für eine feste Vertragslaufzeit und die Höhe des Beitrages entscheidet, sollte man sicher sein, dass man den Beitrag auch kontinuierlich zahlen kann. Ansonsten kann es sein, dass man durch die gezillmerte Abschlussgebühr im Nachhinein mehr Gebühren gezahlt hat als es eigentlich nötig gewesen wäre. Beitragsfreistellungen sind aber üblicherweise möglich und wirken sich nicht grundsätzlich nachteilig aus. Dazu gilt es die Konditionen im Detail zu prüfen.

Fondssparplan in geschlossene Investmentfonds

Bei einem Fondssparplan in geschlossene Fonds entscheidet man sich zu Beginn für die insgesamt zu investierende Summe. Diese erbringt man dann in meist monatlichen Zahlungen mit einer erhöhten Anfangszahlung. Aus dieser Anfangszahlung wird die Abschlussgebühr und eine erste höhere Einmalzahlung getätigt. Dadurch kann der Investmentfondsmanager bereits erste Investitionen tätigen, was sonst bei geschlossenen Investmentfonds nicht möglich wäre, da es ja kein bereits vorhandenes Vermögen gibt, wie bei offenen Investmentfonds.

Zu beachten ist, dass der Anleger sich zu Beginn verpflichtet, die gesamte Beitragssumme auf jeden Fall zu erbringen. Beitragsfreistellungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.