Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dürften die Zusatzbeiträge auf 1,4 bis 1,8 % bis zum Jahr 2019 ansteigen.
Der Beitrag dürfte demnach von zurzeit 15,5 % auf 16,0 bis 16,4 % ansteigen.
Diese Steigerung wird der Arbeitnehmer alleine zu tragen haben, denn nur der festgelegte Satz von 14,6 % wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
Es wird jedoch schon gemunkelt, dass dieser festgelegte Satz nur für eine „bestimmte Zeit“ gilt.
Quelle: www.fp-konkret.de – Der Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung