Kein Märchen, die bunte Herbstzeit ist auch die Zeit der Drachen.
Doch damit Sie beim herbstlichen Höhenflug nicht schnell auf dem Boden der Tatsachen ankommen, sollten Sie bedenken, welche Risiken beim Drachensteigen wie beim Hobby mit anderen Fluggeräten verbunden sein können.
Denn die meisten Haftpflichtversicherungen decken Risiken im Falle eines Unfalls nicht ab.
Vermutlich hätten Sie dies jedoch erwartet, oder?
Neben der strikten Beachtung von rechtlichen Vorschriften und dem sicheren Umgang gilt es auch, den Versicherungsschutz für Drachen & Co zu prüfen und gegebenenfalls sinnvoll zu ergänzen.
Denn im Fall der Fälle kann´s schnell richtig teuer werden, beispielsweise, wenn beim Flug (oder Absturz) eines Modellfluggerätes Häuser oder Fahrzeuge beschädigt werden oder gar unbeteiligte Personen zu Schaden kommen.
Denn – juristisch betrachtet – sind Drachen, Drohne und Modellflugzeug „Luftfahrtgeräte“.
Und diese wiederum sind im Rahmen der Privathaftpflicht eben meist nicht mitversichert – und machen deshalb den Abschluss einer gesonderten (Haftpflicht-)Versicherung notwendig. Das ist gesetzlich auch so vorgeschrieben.
>> Lassen Sie sich beraten – zu Ihrer eigenen Absicherung. Weitere Informationen präsentiert Ihnen ein Online-Artikel des Wirtschaftsmagazins impulse: http://bit.ly/YDlAhg