
Berufsunfähigkeitsversicherung – Die 3 größten Fehler


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- [CHECKLISTE] Berufsunfähigkeitsversicherung – Die 3 größten Fehler… …und wie man sie vermeidet
1. Fehler: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
2. Fehler: zu teurer Vertrag
3. Fehler: zu niedrige Rentenhöhe

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Sebastian Ohligschläger
Vorsorge-Fachberater

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Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsexperte Stephan Kaiser und Fachberater Sebastian Ohligschläger


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- seit 2005 unabhängiger Berater
- Versicherungsfachmann (BWV)
- über 1.000 Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- 8 x (zuletzt 2016) in Die Welt als Top-Berater empfohlen



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9 gute Gründe für Ohligschläger & Berger



Seit 2011 lassen wir uns zu sämtlichen Finanz- und Versicherungsthemen von Ohligschläger & Berger beraten und betreuen. Wir schätzen vor allem die faire Zusammenarbeit und die guten Konditionen.
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AUSZEICHNUNGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Spiegel online 10/2015
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Diesen Vermittlern vertrauen die Kunden
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„Wir freuen uns darauf Sie in allen Angelegenheiten schnell und aktiv zu unterstützen. Kommen Sie jetzt auf uns zu!„
Sebastian Ohligschläger
Vorsorge-Fachberater



Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Q.Habe ich ein Widerrufsrecht beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
A.Ja, bei jedem Abschluss haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Eingang des Versicherungsscheins. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
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Q.Prüfen Sie vor Abschluss auch den Gesundheitszustand?
A.Die unverbindliche und / oder anonyme Risikovoranfrage gehört immer zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dazu. Damit bleiben Ihnen böse Überraschungen und ein negativer Eintrag in die HIS-Datenbank erspart.
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Q.Kann ich in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Dynamik mitversichern?
A.Ja. Sowohl die passive Dynamik (freiwillige, jährliche Erhöhung der Rente UND Zahlbeiträge), als auch die aktive Dynamik (jährliche Erhöhung der Rentenzahlungen im Leistungsfall um einen vorher vereinbarten festen Prozentsatz) sind möglich.
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Q.Warum ist die Erstellung einer Berufsbeschreibung sinnvoll?
A.Viele Berufsbilder unterscheiden sich in der tatsächlichen Ausübung erheblich voneinander. So kann es sein, dass der Bäckergeselle hinter der Theke der örtlichen Bäckerei Brötchen verkauft oder in der Produktion eines mittelständischen Herstellers den Produktionsprozess überwacht. Oder der Unternehmsberater, der Unternehmen hinsichtlich Ihrer IT-Prozesse aus seinem eigenen Büro heraus berät und damit ein ganz anderes Berufsbild hat, als sein Kollege, der Vertriebsmitarbeiter eines beratenen Unternehmens hinsichtlich neuer Verkaufsstrategien schult. Wer hier falsche oder fehlende Angaben macht, verstößt gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht und riskiert seinen Versicherungsschutz.

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Impressum
Rechtsform
Firmierung: Einzelunternehmen
Name der Firma: Sebastian Ohligschläger
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 11/159/06042
Anschrift
Saseler Chaussee 109
22393 Hamburg
Deutschland
Kontakt
E-Mail: so@ohligschlaeger-consulting.de
Telefon: 040 – 57245096
Fax: 040 – 38017833919
Versicherungsvermittlerregister
Register-Nr.: D-1XX5-LA9YK-57
www.vermittlerregister.info
Erlaubnis
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl eine Gewerbeerlaubnis für die Tätigkeit mit Erlaubnis nach § 34c GewO, als auch die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Nr. 1, Nr. 2 GewO vorhanden.
Aufsichtsbehörde (nach § 34 c)
Bezirksamt Wandsbek
Schloßstraße 60
22041 Hamburg
Finanzanlagenvermittlerregister (nach § 34 f)
Register-Nr.: D-F-131-SR7J-39
www.vermittlerregister.info
Mitglied der Industrie- und Handelskammer
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 01804 / 224424
(0,20 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)
Ombudsmann für die private Kranken- & Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Telefon: 01802 / 550444
(0,06 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)
Berufsrechtliche Regelungen
§ 34 c Gewerbeordnung
§ 34 f Gewerbeordnung
§§ 59-68 VVG
VersVermV
FinVermV
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