
Verbraucherfrage: „Muss die staatliche Zulage bei Riester selbst beantragt werden?“
Antwort:
Die Riester-Zulage muss der Vertragsinhaber selbst bei der Zulagenstelle beantragen. Inzwischen gibt es auch einen automatisierten Prozess, dass das Bruttogehalt vom Arbeitgeber über die Deutsche Rentenversicherung an die Zulagenstelle weitergegeben wird und zumindest die Grundzulagen (ggf. anteilig) überwiesen werden. Auf diesen Prozess würde ich mich allerdings noch nicht verlassen.
Zulage Riester Rente:
Die Riester Rente muss jedes Jahr vom Beitrag her angepasst werden, damit sie die optimale Wirkung entfaltet. Dazu gehört auch, dass man die Zulage prüft und den Dauerzulagenantrag anpasst. Der Dauerzulagenantrag wird (normalerweise) direkt mit dem Antrag gestellt. Aber Vorsicht, viele Zulagen fließen nie in die Riester-Verträge, weil vergessen wird die Zulagen zu beantragen. Also darauf achten. Im Dauerzulagenantrag muss man für die Kinderzulagen auch die Kindergeld-Nummer und die Kindergeld-Kasse angeben und dann fließt ab dem nächsten Jahr die entsprechende Zulage.
Die richtigen Beiträge zur Riester Rente kann man auch einfach im Internet berechnen, z.B. hier http://www.brutto-netto-rechner.info/riester-rente-rechner.php Das würde ich auf jeden Fall empfehlen, weil selbst viele Berater die Berechnung fehlerhaft machen und damit das Risiko besteht, dass Zulagen verloren gehen. Zur Not einfach bei der Gesellschaft anrufen. Die haben üblicherweise ein Eigeninteresse daran, dass Zulagen fließen, da sie dafür auch wieder Gebühren erhalten.
Für die eventuelle Steuerförderung (dafür macht das Finanzamt eine sog. „Günstiger-Prüfung“) muss der Nachweis über die gezahlten Beiträge (vom Riester-Anbieter) beim Finanzamt mit eingereicht werden.