Wir haben derzeit einen Sachverhalt in Prüfung wonach sich der bisherige Rechtsschutzversicherer weigert eine Leistung zu erbringen, weil das Vertragsverhältnis des Arbeitsvertrages vor Beginn des Rechtsschutzvertrages lag. Daher analysieren wir hier die unterschiedlichen Leistungstheorien der Versicherer.
Wann beginnt denn nun der eigentliche Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung?
Jeder normale Mensch würde davon ausgehen, dass ein Schaden, der nach Beginn des Versicherungsschutzes ( und ggf. nach Ablauf der Wartezeit) entstanden ist auch automatisch versichert ist.
Das ist leider nicht immer der Fall.
Der Grund liegt in zwei unterschiedlichen Theorien die die Versicherer verwenden um den Beginn des Versicherungsschutzes zu definieren:
- Kausaltheorie
- Folgeereignistheorie
Wann leistet der Versicherer nach der Kausaltheorie?
Bei der Kausaltheorie geht es um die „Wurzel“ der Schadenursache. Sprich, wenn ein Rechtsstreit bzgl. der Mietwohnung ansteht, wird geprüft, wann das Mietverhältnis begonnen wurde. Wenn es das Mietverhältnis nicht geben würde, dann wäre der Schaden nicht entstanden- so die Kausaltheorie.
Ist das Mietverhältnis also älter, als der Rechtsschutzvertrag guckt der Versicherte in die Röhre. Natürlich gilt dieses Prinzipt dann auch für alle anderen Schadenarten, bspw. Privat- oder Berufs-Rechtsschutz.
Wann leistet der Versicherer nach der Folgeereignistheorie?
Bei der Folgeereignistheorie geht es um den Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung. Unter Rechtsgut ist bspw. das eigene Vermögen oder die Gesundheit zu verstehen.
Hier gilt dann, dass alle Ereignisse, die nach dem Versicherungsbeginn (und dem Ablauf einer evtl. Wartefrist) eintreten auch versichert sind. Hätte der Mieter bspw. den Rechtsstreit mit dem Vermieter über eine Rechtsschutzversicherung mit Folgeereignistheorie versichert, so wäre der oben geschilderte Schaden entsprechend versichert.
Wie finde ich heraus, ob meine Rechtsschutzversicherung nach Kausal- oder Folgeeregnistheorie leistet?
Mit einem Blick in die Bedingungen kann man schnell herausfinden, wie der eigene Versicherer leistet. Unter dem Punkt Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz kann man nachlesen, ob der Versicherungsschutz besteht, wenn das entsprechende Ereignis eingetreten ist.
Am besten ist es, wenn das Wort Folgeereignistheorie explizit genannt ist.

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Fazit Rechtsschutzversicherung Beginn des Versicherungsschutzes
Die guten Rechtsschutzversicherer, wie bpsw.
- ARAG
- DMB
- D.A.S.
- Deurag
- KS / Auxilia
versichern alle nach der Folgeereignistheorie.
Trotzdem sollte man es in den Bedingungen nachprüfen.
Denn der Versicherungsschutz ist aufgrund der vor Vertragsbeginn bereits bestehenden und somit ausgeschlossenen Verträge bei der Kausaltheorie wesentlich schlechter.