In den Supermärkten türmen sich die Lebkuchen, Tannen werden in großer Zahl an öffentliche Plätze
transportiert und im Fernsehen mehren sich die Spendenaufrufe. Keine Frage: Wir gehen mit strammen
Schritten auf Weihnachten zu.
Daher rücken jetzt auch die Weihnachtsgeschenke ins Visier. Wer sich den großen Stress am Ende der Vorweihnachtszeit ersparen will, kauft schon jetzt ein. Doch was, wenn die Auswahl die Falsche ist?
Generell gilt, dass man auch an Weihnachten keinen Rechtsanspruch auf verlängerte Rückgabefristen
hat. Dennoch kommen viele Händler ihren Kunden entgegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte,
sollte vor dem Kauf nachfragen.
Wichtig bei Technik-Artikeln: Hat man die falsche Farbe, die falsche Speicherkapazität oder ein nicht kompatibles Gerät besorgt, sollte der Beschenkte nicht die Verpackung aufreißen.
Denn offene Verschweißungen können die Rückgabe erschweren. Da hilft dann auch keine Rechtschutzversicherung. Die würde nur bei kaputten oder fehlerhaften Produkten helfen, sofern
sich ein Händler da quer stellt.