
63-jährige Hartz IV Empfänger MÜSSEN in Rente gehen
Wer mind. 63 Jahre alt ist und Hartz-IV-Empfänger, muss in Rente gehen und die Rentenabschläge hinnehmen. Das gilt jedoch nicht für sog. Aufstocker, die das Sozialgeld erhalten, aufgrund von zu geringem