
Darf der Versicherer ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers regulieren?
Meldet ein Versicherungsnehmer einen möglichen Schaden nicht seiner Kfz-Versicherung und erfährt die Versicherung über andere Wege (bspw. Polizeibericht und Zeugenaussagen) über einen möglichen Schaden, so kann der Versicherer den Schaden