
Einmalige Unterhaltsleistung bei Scheidung in Kranken-/ Pflegeversicherung
Wird anstatt einer regelmäßigen Unterhaltsleistung diese einmalig abgegolten, so ist dieser einmalige Betrag bei der Verbeitragung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 10 Jahre zu verteilen. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: