Viele Deutsche träumen vom Eigenheim. Jedoch ist die finanzielle Belastung der Grund, warum dieser
Traum manchmal unerfüllt bleibt. Geringere Kosten verspricht das Erbbaurecht – doch gibt es einige
Fallen. Denn hier mietet der Erbbauberechtigte das Grundstück und baut darauf sein eigenes Haus.
Dadurch spart er sich den Kaufpreis und die Finanzierungszinsen für das Grundstück, wird jedoch niemals
Eigentümer und zahlt sein Leben lang den so genannten Erbbauzins (Miete für das Grundstück). Die Mietdauer von 50 bis 99 Jahren sorgt zwar für relative Planungssicherheit. Jedoch sehen manche Verträge eine
Ankaufspflicht vor oder einen Heimfall:
Im ersten Fall müsste der Hausbesitzer das Grundstück doch irgendwann kaufen. Im zweiten Fall kann der
Grundstückseigentümer seinen Grund und Boden vorzeitig zurückfordern. Außerdem besteht immer die
Gefahr, dass der Erbbauzins deutlich steigt, etwa wenn sich der Wert des Grundstücks erhöht. Zudem haben die Grundstückseigentümer Mitspracherechte, z. B. bei einem Verkauf oder einem Umbau des Hauses.
Und wenn der Mietvertrag nicht verlängert wird, muss man am Ende der Laufzeit aus seinem Eigenheim
ausziehen – die Entschädigung ist da nur ein kleiner Trost.

Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und lassen Sie sich daher von unseren Finanzierungsprofis vor dem Kauf beraten.


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.