Wer einen Sauna-Schalter betätigt, ohne sich mit der Beschriftung des Schalters auseinanderzusetzen, kann grob fahrlässig einen Brand verursachen.

Eine Feuerversicherung des Gebäudeversicherers kürzte in einem Fall vor dem LG München II die Leistung um 30 % (Az.: 10 o 4590/13).

Konkret hatte bei Renovierungsarbeiten die Frau des Hauses eine Kiste mit  Weihnachtsdekoration in der Sauna abgestellt. Bei  Betreten der Sauna habe diese einen außerhalb der  Sauna liegenden Drehschalter nach rechts gedreht,  um das Licht anzuschalten, was auch grundsätzlich  ohne Einschalten des Sauna-ofens möglich war. Nach  dem Abstellen der Kiste, schaltete sie jedoch mit  einem weiteren Rechtsdreh zwar das Licht der Sauna  aus, aber ebenso den Ofen der Sauna an.Die abgestellte Kiste fing darauf Feuer und es entstand ein  erheblicher Schaden.

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Versicherers.

Die Frau hätte einen kurzen Blick auf die Beschriftung unterhalb des Schalters werfen sollen, um das Prinzip des Drehschalters zu verstehen. Die Beschriftung sei leicht und schnell zu verstehen gewesen. Das tat sie nicht und handelte daraufhin grob fahrlässig.

Ebenso sei es schon aus dem Verständnis heraus nicht naheliegend, dass ein zweimaliger Rechtsdreh eines Schalters etwas abstelle, sondern eher eine gegengesetzte Richtung für das  Abstellen (hier des Lichtes) naheliegender sei.

Die  Versicherung könne deshalb die Leistung kürzen.

Quelle: finanzplanung konkret

Tipp

Bei Wohngebäude- und Hausratversicherung ist es möglich auch Tarife mit vollem Versicherungsschutz für den Fall grober Fahrlässigkeit abzuschließen. Diese müssen nicht unbedingt wesentlich teurer sein. Ein detaillierter Vergleich lohnt daher.

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Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.