Wer einen Sauna-Schalter betätigt, ohne sich mit der Beschriftung des Schalters auseinanderzusetzen, kann grob fahrlässig einen Brand verursachen.
Eine Feuerversicherung des Gebäudeversicherers kürzte in einem Fall vor dem LG München II die Leistung um 30 % (Az.: 10 o 4590/13).
Konkret hatte bei Renovierungsarbeiten die Frau des Hauses eine Kiste mit Weihnachtsdekoration in der Sauna abgestellt. Bei Betreten der Sauna habe diese einen außerhalb der Sauna liegenden Drehschalter nach rechts gedreht, um das Licht anzuschalten, was auch grundsätzlich ohne Einschalten des Sauna-ofens möglich war. Nach dem Abstellen der Kiste, schaltete sie jedoch mit einem weiteren Rechtsdreh zwar das Licht der Sauna aus, aber ebenso den Ofen der Sauna an.Die abgestellte Kiste fing darauf Feuer und es entstand ein erheblicher Schaden.
Das Gericht stellte sich auf die Seite des Versicherers.
Die Frau hätte einen kurzen Blick auf die Beschriftung unterhalb des Schalters werfen sollen, um das Prinzip des Drehschalters zu verstehen. Die Beschriftung sei leicht und schnell zu verstehen gewesen. Das tat sie nicht und handelte daraufhin grob fahrlässig.
Ebenso sei es schon aus dem Verständnis heraus nicht naheliegend, dass ein zweimaliger Rechtsdreh eines Schalters etwas abstelle, sondern eher eine gegengesetzte Richtung für das Abstellen (hier des Lichtes) naheliegender sei.
Die Versicherung könne deshalb die Leistung kürzen.
Quelle: finanzplanung konkret
Tipp
Bei Wohngebäude- und Hausratversicherung ist es möglich auch Tarife mit vollem Versicherungsschutz für den Fall grober Fahrlässigkeit abzuschließen. Diese müssen nicht unbedingt wesentlich teurer sein. Ein detaillierter Vergleich lohnt daher.
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