
Verbraucherfrage: „Wie ermitteln BU-Versicherungen Kranheitsdiagnosen?“
Antwort:
Die Versicherung ermittelt die Krankheiten meist erst, wenn es zum Leistungsfall kommt, um nachzuweisen, dass gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen wurde. Es wird mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen und die dort hinterlegten Diagnosen werden dann mit den Ärzten direkt geprüft. Dazu hat man datenschutzrechtlich bei Abschluss im Antrag in der Regel sein Einverständnis gegeben. Problem ist hierbei, dass viele Ärzte Diagnosen stellen, die etwas schwerer ausfallen, als sie tatsächlich sind, weil sie danach bezahlt werden. Das ist bestimmt nicht bei allen Ärzten so, aber bei vielen. Eine einmal gestellte Diagnose wird ein Arzt auch (fast) nie zurückziehen, weil er sich sonst selbst dem Krankenkassenbetrug bezichtigen würde.
Und somit hat man sehr häufig das Problem, dass die BU-Versicherung von ihrem Rücktrittsrecht aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht Gebrauch macht.