die Aufgabe eines Versicherer erst ist es durch einen Versicherungsvertrag so genannten Versicherungsschutz zu gewähren. In diesem Versicherungsvertrag ist die eine Partei der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmer, die andere Partei ist die Versicherungsgesellschaft, veraltet Assekiradeur.
nach deutschen Aufsichtsrecht ist der Betrieb des Versicherungsgeschäfts nur Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVG und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Anstalt sowie den deutschen Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen erlaubt Paragraph sieben I VAG. Somit scheidet die Einzelfirma alle Personengesellschaften die GmbH sowie die Genossenschaft als Rechtsform für Erstversicherer aus. Grund hierfür ist der wirksame Schutz der Versicherungsnehmer, der von den nicht zulässigen Rechtsformen als ungeeignet angesehen wird. (Für Rückversicherungen gelten keine Beschränkungen der Rechtsformwahl, auch wenn sie üblicherweise als Aktiengesellschaften auftreten.)
Kontrolle von Versicherungsgesellschaften:
gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen Versicherungsgesellschaften in Deutschland der Aufsichtsbehöre Bafin.
das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt des weiteren Formen der Zulassung dem Geschäftsbetrieb die Rechtsformen und die Kapitalanlagen der Versicherer.
Stand September 2013 sind in Deutschland 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zu lassen.