Verläuft eine Regenwasserleitung innerhalb eines Gebäudes und geht von dieser ein Wasserschaden aus, so ist der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Das geht aus einem Urteil des LG Wuppertal hervor (Az.: 9 S 22/14). Das Gericht sah es als eindeutig erwiesen an, dass die Regenwasserleitung innerhalb des räumlichen Bereiches lag, welcher durch Wände, Dach und Boden vom äußeren Bereich des Gebäudes abgegrenzt war. So befand sich die Regenwasserleitung unterhalb der Krone der aufsteigenden Giebelmauer und innerhalb der von ihr umgrenzten Baufläche.
Somit war der Schaden durch aus der Regenrinne austretendes Wasser verursacht worden und ist von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Quelle: finanzplanung konkret