Verläuft eine Regenwasserleitung innerhalb eines Gebäudes und geht von dieser ein Wasserschaden aus, so ist der Schaden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Das geht aus einem Urteil des  LG Wuppertal hervor (Az.: 9 S 22/14). Das Gericht  sah es als eindeutig erwiesen an, dass die Regenwasserleitung innerhalb des räumlichen Bereiches lag,  welcher durch Wände, Dach und Boden vom äußeren  Bereich des Gebäudes abgegrenzt war. So befand sich  die Regenwasserleitung unterhalb der Krone der aufsteigenden Giebelmauer und innerhalb der von ihr  umgrenzten Baufläche.

Somit war der Schaden durch  aus der Regenrinne austretendes Wasser verursacht  worden und ist von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Quelle: finanzplanung konkret


Sebastian Ohligschläger
Sebastian Ohligschläger

Über den Autor Sebastian Ohligschläger: Sebastian Ohligschläger ist Gründer und Inhaber des freien Finanz- und Versicherungsmaklers Ohligschläger & Berger. Als Spezialist für Cyberversicherungen berät er Firmenkunden bundesweit und schreibt regelmäßig über Sachverhalte aus der Beratungspraxis.